Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, pers. beteiligt: 17

Beschluss:

 

Die Inanspruchnahme der Architektenerstberatung ist nur innerhalb des Ortskernes Scheßlitz (Innenbereich §34 BauGB) möglich. Außerdem muss das betreffende Gebäude, auf das sich die Beratung bezieht, vor 1970 errichtet worden sein und mindestens seit 12 Monaten leer stehen.

Der Umfang der Beratungen beträgt acht Stunden, bei denkmalgeschützten Objekten erhöht er sich um zwei weitere Stunden. Diese beinhalten mindestens einen Vor-Ort-Termin und die Erstellung eines Kurzberichtes mit Dokumentation. Die Beauftragung und Bezahlung der Architekten erfolgen durch die Stadt Scheßlitz.

Die Anträge können ab 01.01.2024 eingereicht werden. Für den Haushalt sollen jährlich 6.000,00 € veranschlagt werden.