Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, pers. beteiligt: 19

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Solarpark Wiesengiech".

Im Geltungsbereich befinden sich die Fl.Nrn. 317 und 321 jeweils Gemarkung Wiesengiech.

Ziel der Planung ist, die Darstellung eines Sondergebiets nach § 11 BauNVO Abs. 2 mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlage“. Mit der geplanten Photovoltaik-Freiflächenanlage kann das Ziel von Bund und Land unterstützt werden, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der zukünftigen Energiebereitstellung deutlich auszubauen und hierdurch den CO2-Ausstoß zu verringern.

  

 

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan "Solarpark Wiesengiech" mit Vorhaben und Erschließungsplan und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.