Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 4, pers. beteiligt: 19

Beschluss:

 

Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich "Solarpark Wiesengiech".

Im Geltungsbereich befinden sich die Fl.Nr. 317 und 321 jeweils Gemarkung Wiesengiech.

Der wirksame Flächennutzungsplan stellt im Änderungsbereich Fläche für die Landwirtschaft dar.

Ziel der Planung ist, die Darstellung eines Sondergebiets nach § 11 BauNVO Abs. 2 mit der Zweckbestimmung Freiflächenphotovoltaik“

 

Der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

 

Billigungs- und Auslegungsbeschluss im Sinne § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz billigt den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan im Bereich "Solarpark Wiesengiech" und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit ist ortsüblich sowie auf der Homepage der Gemeinde bekanntzumachen.

 


Abstimmungsvermerke:

 

Stadtrat Schmittinger erscheint zur Sitzung.