Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, pers. beteiligt: 18

Beschluss:

 

Die Gewählten werden als Kommandant sowie als stellvertretender Kommandant der

FF Ehrl bestätigt.

 

Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass der stellvertretende Kommandant gemäß § 7 Abs. 1 AVBayFwG innerhalb eines Jahres den Lehrgang „Gruppenführer“ sowie „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg besucht.