Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, pers. beteiligt: 19

Beschluss:

 

 

Der Stadtrat von Scheßlitz nimmt Kenntnis von den Grundzügen der Planung zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes "Löhrlein" in der Fassung vom 06.09.2022 und beschließt gemäß § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.

 

Die Verwaltung und das Planungsbüro werden beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit in geeigneter Form durchzuführen.