Sitzung: 06.09.2022 Stadtrat
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, pers. beteiligt: 19
Beschluss:
Der Stadtrat Scheßlitz beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan
"Löhrlein" zum 1. Mal zu ändern und zu erweitern.
Der Plan erhält den Namen "1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes 'Löhrlein' ".
Es sollen Flächen
für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Norden des Stadtteiles
Ehrl, ist im Süden und Westen von der bebauten Ortslage umgeben und grenzt im
Osten und Norden an die freie Flur.
Folgende Grundstücke der Gemarkung Ehrl liegen innerhalb des
Geltungsbereiches:
Flurnummern ganz: 357,
381, 381/1
Flurnummer teilweise: 17, 24, 39,
617, 628
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und
Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der grünordnerische Fachbeitrag wird
durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.
Da die Voraussetzungen des § 13b BauGB - Einbeziehung von
Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - zutreffen, ist die
Planaufstellung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB sowie im vereinfachten Verfahren nach § 13
BauGB durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Stadtverwaltung öffentlich
bekannt zu machen.