Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 7, pers. beteiligt: 19

Beschluss:

 

Der Stadtrat Scheßlitz beschließt, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan "Löhrlein" zum 1. Mal zu ändern und zu erweitern.

 

Der Plan erhält den Namen "1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes 'Löhrlein' ".

 

Es sollen Flächen für ein Allgemeines Wohngebiet (WA) gemäß § 4 BauNVO ausgewiesen werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Norden des Stadtteiles Ehrl, ist im Süden und Westen von der bebauten Ortslage umgeben und grenzt im Osten und Norden an die freie Flur.

 

Folgende Grundstücke der Gemarkung Ehrl liegen innerhalb des Geltungsbereiches:

 

Flurnummern ganz:                 357, 381, 381/1

Flurnummer teilweise: 17, 24, 39, 617, 628

 

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg - beauftragt. Der grünordnerische Fachbeitrag wird durch das Büro TEAM 4 in Nürnberg erstellt.

 

Da die Voraussetzungen des § 13b BauGB - Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren - zutreffen, ist die Planaufstellung entsprechend den dortigen Vorschriften als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB sowie im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist durch die Stadtverwaltung öffentlich bekannt zu machen.