Sitzung: 22.02.2022 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, pers. beteiligt: 20
Beschluss:
Die
Gewählten werden als Kommandant sowie als stellvertretender Kommandant der
FF Roschlaub-Pausdorf bestätigt (Art. 8
Abs. 4 BayFwG).
Die Bestätigung wird unter der
auflösenden Bedingung erteilt, dass der Kommandant gemäß § 7 Abs. 1 der 1.
AVBayFwG innerhalb eines Jahres den Lehrgang „Gruppenführer“ sowie „Leiter
einer Feuerwehr“ mit Erfolg besucht.