Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, pers. beteiligt: 20

Beschluss:

 

Die Gewählten werden als Kommandant sowie als stellvertretender Kommandant der

FF Roschlaub-Pausdorf bestätigt (Art. 8 Abs. 4 BayFwG).

 

Die Bestätigung wird unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass der Kommandant gemäß § 7 Abs. 1 der 1. AVBayFwG innerhalb eines Jahres den Lehrgang „Gruppenführer“ sowie „Leiter einer Feuerwehr“ mit Erfolg besucht.