Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, pers. beteiligt: 18

Beschluss:

 

Der Stadtrat von Scheßlitz nimmt Kenntnis von dem Planentwurf zur Einbeziehungssatzung "Windischletten" im Stadtteil Windischletten. Der Stadtrat von Scheßlitz billigt den von der BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung, Bamberg ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 26.10.2021 mit Begründung vom 26.10.2021.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden richten sich nach § 34 Abs. 6 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB und § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB. Demnach kann von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung abgesehen werden.

Mit der vorstehend bezeichneten Planfassung ist das Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (§ 4a Abs. 2 BauGB) durchzuführen. Die Auslegung ist ortsüblich bekannt zu machen und mit dem Hinweis zu versehen, dass jedermann Bedenken und Anregungen zu dem Planentwurf schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen kann.

Zusätzlich sind hierzu die Grundstückseigentümer und die Besitzer der angrenzenden Nachbargrundstücke gesondert über die Auslegung zu informieren.

Es ist darauf hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

Die Auslegung wird weiterhin mit dem Hinweis versehen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können.