Sitzung: 26.10.2021 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, pers. beteiligt: 18
Beschluss:
Der
Stadtrat Scheßlitz beschließt für Teilflächen der Flurnummer 112 der Gemarkung
Windischletten die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz
1 Nr. 3 BauGB.
Durch
die Satzung wird die durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche
geprägte Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Gemeindeteil
Windischletten einbezogen.
Bei
der Aufstellung der Satzung ist gem. § 34 Abs. 6 BauGB das vereinfachte
Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dabei ist
betroffenen Bürgern und den berührten Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Es
sollen Flächen am Westrand von Windischletten als Dorfgebiet "MD"
ausgewiesen werden.
Der
Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummer 112 der Gemarkung
Windischletten.
Als
Ausgleichsfläche wird eine Teilfläche der Fl. Nr. 112, Gmkg. Windischletten,
Stadt Scheßlitz, Lkrs. Bamberg, ausgewiesen.
Mit der Planaufstellung wird die BFS+
GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung in Bamberg beauftragt. Der
landschaftspflegerische Begleitplan wird durch das Büro Team 4 aus Nürnberg
erarbeitet.
Die
Planungskosten sind von den Antragstellern zu übernehmen.