Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, pers. beteiligt: 18

Beschluss:

 

Der Stadtrat Scheßlitz beschließt für Teilflächen der Flurnummer 112 der Gemarkung Windischletten die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB.

 

Durch die Satzung wird die durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche geprägte Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Gemeindeteil Windischletten einbezogen.

 

Bei der Aufstellung der Satzung ist gem. § 34 Abs. 6 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dabei ist betroffenen Bürgern und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Es sollen Flächen am Westrand von Windischletten als Dorfgebiet "MD" ausgewiesen werden.

 

Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurnummer 112 der Gemarkung Windischletten.

 

Als Ausgleichsfläche wird eine Teilfläche der Fl. Nr. 112, Gmkg. Windischletten, Stadt Scheßlitz, Lkrs. Bamberg, ausgewiesen.

 

Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH - Büro für Städtebau und Bauleitplanung in Bamberg beauftragt. Der landschaftspflegerische Begleitplan wird durch das Büro Team 4 aus Nürnberg erarbeitet.

 

Die Planungskosten sind von den Antragstellern zu übernehmen.