Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, pers. beteiligt: 18

Beschluss:

 

Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 419, 437 (teilw.) und 431 (teilw.) wird mit Wirkung ab den 01.12.2021 jeweils ab Einmündung in die Ortsstraße Pausdorf auf einer Länge von 450,00 m zur Ortsstraße umgewidmet und als Erschließungsstraße im nördlichen Bereich der Ortsstraße Pausdorf zugeschlagen.

 

Die gewidmete Strecke beginnt von Doschendorf kommend an der Einmündung in die Ortsstraße Pausdorf an der Südwestecke der Grundstücks Fl.Nr. 536 bzw. an der Südostecke des Grundstücks Fl.Nr. 537/1 je der Gemarkung Roschlaub und endet an der Einmündung in den gleichen Straßenzug an der Südostecke des Grundstücks Fl.Nr. 551 bzw. an der Südwestecke des Grundstücks Fl.Nr. 549 je der Gemarkung Roschlaub.

 

Die Gesamtlänge der Ortsstraße „Pausdorf“ einschließlich der beiden Stichstraßen in südliche bzw. Richtung Burgellern beträgt somit 0,994 km. Straßenbaulastträger ist jeweils die Stadt Scheßlitz.