Sitzung: 26.10.2021 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, pers. beteiligt: 18
Beschluss:
Der
öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 419, 437 (teilw.) und 431 (teilw.) wird
mit Wirkung ab den 01.12.2021 jeweils ab Einmündung in die Ortsstraße Pausdorf
auf einer Länge von 450,00 m zur Ortsstraße umgewidmet und als
Erschließungsstraße im nördlichen Bereich der Ortsstraße Pausdorf zugeschlagen.
Die
gewidmete Strecke beginnt von Doschendorf kommend an der Einmündung in die
Ortsstraße Pausdorf an der Südwestecke der Grundstücks Fl.Nr. 536 bzw. an der
Südostecke des Grundstücks Fl.Nr. 537/1 je der Gemarkung Roschlaub und endet an
der Einmündung in den gleichen Straßenzug an der Südostecke des Grundstücks
Fl.Nr. 551 bzw. an der Südwestecke des Grundstücks Fl.Nr. 549 je der Gemarkung
Roschlaub.
Die
Gesamtlänge der Ortsstraße „Pausdorf“ einschließlich der beiden Stichstraßen in
südliche bzw. Richtung Burgellern beträgt somit 0,994 km. Straßenbaulastträger
ist jeweils die Stadt Scheßlitz.