Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, pers. beteiligt: 15

Beschluss:

 

Dem Antrag auf Vorbescheid von den Antragstellern Püschel und Dr. Stoeckle zum Errichten von zwei Einzelhäusern mit jeweils zwei Wohneinheiten (je ca. 150m²) auf der Flur Nr.: 145 Germarkung Demmelsdorf, wird zugestimmt. Die Stadt Scheßlitz schafft den rechtlichen Rahmen für eine Bebauung. Die anfallenden Kosten haben die beteiligten Grundstückseigentümer zu tragen. Mit den Bauherren ist vor Erteilung der Baugenehmigung eine Erschließungs- bzw. Kostenübernahmevereinbarung zu treffen. Die Einbeziehungssatzung bzw. der BBP soll die Grundstücke Fl.Nr. 145/1 und 146 mit einbeziehen.

Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.