Sitzung: 14.09.2021 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, pers. beteiligt: 19
Beschluss:
Die Stadt Scheßlitz erhebt im Rahmen der Nachbargemeindenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände gegen den Bebauungsplan „Schönbrunn-Reundorfer Straße“ der Stadt
Bad Staffelstein. Eine Beteiligung der Stadt Scheßlitz im weiteren Verfahren ist nicht notwendig.