Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, pers. beteiligt: 19

Beschluss:

 

Die Stadt Scheßlitz erhebt im Rahmen der Nachbargemeindenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände gegen den Bebauungsplan „Schönbrunn-Reundorfer Straße“ der Stadt

Bad Staffelstein. Eine Beteiligung der Stadt Scheßlitz im weiteren Verfahren ist nicht notwendig.