Sitzung: 22.06.2021 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, pers. beteiligt: 19
Beschluss:
Die Stadt Scheßlitz erhebt im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB keine Einwände gegen den Bebauungsplan "Am Schützenhaus II", Gemeinde Breitengüßbach, Landkreis Bamberg. Eine Beteiligung der Stadt Scheßlitz im weiteren Verfahren ist nicht notwendig.