Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, pers. beteiligt: 19

Beschluss:

 

Die Stadt Scheßlitz erhebt im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB keine Einwände gegen den Bebauungsplan "Am Schützenhaus II", Gemeinde Breitengüßbach, Landkreis Bamberg. Eine Beteiligung der Stadt Scheßlitz im weiteren Verfahren ist nicht notwendig.