Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, pers. beteiligt: 20

Beschluss:

 

Die Stadt Scheßlitz erhebt im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Einwände gegen den Bebauungsplan "Gewerbegebiet Ebensfeld-Nord III" mit 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Ebensfeld Nord II", Markt Ebensfeld, Landkreis Lichtenfels. Eine Beteiligung der Stadt Scheßlitz im weiteren Verfahren ist nicht notwendig.