Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, pers. beteiligt: 18

Beschluss:

 

Die Stadt Scheßlitz erhebt im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Einwände gegen den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „PV-Anlage Fl.Nr. 345 Gem. Kleukheim“ sowie Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan in diesem Bereich, des Marktes Ebensfeld. Eine Beteiligung der Stadt Scheßlitz im weiteren Verfahren ist nicht notwendig.