Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, pers. beteiligt: 20

Beschluss:

 

Die Stadt Scheßlitz erhebt im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet „Schlemmerwiesen ll, Litzendorf“. Eine Beteiligung der Stadt Scheßlitz im weiteren Verfahren ist nicht notwendig.