Sitzung: 16.02.2021 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, pers. beteiligt: 20
Beschluss:
Die Stadt Scheßlitz erhebt im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB keine Einwände gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan für das Gebiet „Schlemmerwiesen ll, Litzendorf“. Eine Beteiligung der Stadt Scheßlitz im weiteren Verfahren ist nicht notwendig.