Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, pers. beteiligt: 20

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz fasst gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung „Brandäcker - Süd, 1. Erweiterung“.

Das Plangebiet liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Scheßlitz und wird

 

im Norden       durch Teilflächen (TF) des Grundstücks Fl.-Nr. 1371,

 

im Süden         durch Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1370 und 1371,

 

im Westen       durch Teilflächen des Grundstücks Fl.-Nr. 1371

 

im Osten         durch Teilflächen des Grundstücks Fl.-Nr. 1370

 

begrenzt und umfasst teilflächig (TF) folgende Grundstücke der Gemarkung Scheßlitz:

 

Fl.-Nrn. 1370 (TF) und 1371 (TF)

 

Die 1. Änderung des BBPs/GOPs „Brandäcker – Süd, 1. Erweiterung“ dient dazu, die straßenmäßige Erschließung des im Geltungsbereich des BBPs/GOPs liegenden Grundstücks Fl.-Nr. 1370 (Gemarkung [Gmkg.] planungsrechtlich zu sichern, da eine solche auf Grundlage der rechtskräftigen Planurfassung (Satzungsbeschluss: 14.04.2020, rechtskräftig seit der Be-kanntmachung des Satzungsbeschlusses am 19.06.2020) nicht mehr gewährleistet war/ist.

 

Durchzuführen ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB. Von der hierbei gebotenen Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung verzichten zu können, ist Gebrauch zu machen.