Sitzung: 16.02.2021 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 20, Nein: 0, pers. beteiligt: 20
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz fasst gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBP/GOP) mit der Bezeichnung „Brandäcker - Süd, 1. Erweiterung“.
Das Plangebiet liegt vollflächig in der Gemarkung (Gmkg.) Scheßlitz und wird
im Norden durch Teilflächen (TF) des Grundstücks Fl.-Nr. 1371,
im Süden durch Teilflächen der Grundstücke mit den Fl.-Nrn. 1370 und 1371,
im Westen durch Teilflächen des Grundstücks Fl.-Nr. 1371
im Osten durch Teilflächen des Grundstücks Fl.-Nr. 1370
begrenzt und umfasst teilflächig (TF) folgende Grundstücke der Gemarkung Scheßlitz:
Fl.-Nrn. 1370 (TF) und 1371 (TF)
Die 1. Änderung des BBPs/GOPs „Brandäcker – Süd, 1. Erweiterung“ dient dazu, die straßenmäßige Erschließung des im Geltungsbereich des BBPs/GOPs liegenden Grundstücks Fl.-Nr. 1370 (Gemarkung [Gmkg.] planungsrechtlich zu sichern, da eine solche auf Grundlage der rechtskräftigen Planurfassung (Satzungsbeschluss: 14.04.2020, rechtskräftig seit der Be-kanntmachung des Satzungsbeschlusses am 19.06.2020) nicht mehr gewährleistet war/ist.
Durchzuführen ist das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB. Von der hierbei gebotenen Möglichkeit, auf die frühzeitige Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung verzichten zu können, ist Gebrauch zu machen.