Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, pers. beteiligt: 19

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBPs/GOPs) „Giechburgblick“. Der Änderungsgeltungsbereich wird

 

im Norden       durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 522 („Birkenweg“),

 

im Süden         durch die Grundstücke mit der Fl.-Nrn. 541/69 - 541/73 (alles Privatgrundstücke mit Wohn- und Nebengebäude, Gartenflächen, Gehölzbeständen), 541/5 (Fußwegverbindung zur Straße „Am Loh“),

 

im Westen       durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 521/3 (Privatgrundstück mit Wohn- und Nebengebäude, Gartenflächen, Gehölzbeständen) sowie

 

im Osten         durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 522/3 („Tannenweg“)

 

begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Scheßlitz vollflächig:

 

Fl.-Nrn. 521/7, 521/8, 522/14 und 522/15

 

Die Flächen des Änderungsgeltungsbereiches sind als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Abs.1 und 2 BauNVO zu entwickeln. Planungsrechtliches Ziel des Änderungsverfahrens soll es sein, gegenüber dem Status quo innerhalb der Geltungsbereichsflächen das Maß der Bebauungsdichte zu erhöhen.

Durchzuführen ist das Bauleitplanverfahren gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren.