Sitzung: 16.02.2021 Stadtrat
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, pers. beteiligt: 19
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz fasst gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes (BBPs/GOPs) „Giechburgblick“. Der Änderungsgeltungsbereich wird
im Norden durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 522 („Birkenweg“),
im Süden durch die Grundstücke mit der Fl.-Nrn. 541/69 - 541/73 (alles Privatgrundstücke mit Wohn- und Nebengebäude, Gartenflächen, Gehölzbeständen), 541/5 (Fußwegverbindung zur Straße „Am Loh“),
im Westen durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 521/3 (Privatgrundstück mit Wohn- und Nebengebäude, Gartenflächen, Gehölzbeständen) sowie
im Osten durch das Grundstück mit der Fl.-Nr. 522/3 („Tannenweg“)
begrenzt und beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Scheßlitz vollflächig:
Fl.-Nrn. 521/7, 521/8, 522/14 und 522/15
Die Flächen des Änderungsgeltungsbereiches sind als „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Abs.1 und 2 BauNVO zu entwickeln. Planungsrechtliches Ziel des Änderungsverfahrens soll es sein, gegenüber dem Status quo innerhalb der Geltungsbereichsflächen das Maß der Bebauungsdichte zu erhöhen.
Durchzuführen ist das Bauleitplanverfahren gemäß § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren.