Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, pers. beteiligt: 18

Beschluss:

 

Die Stadt Scheßlitz erhebt im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB keine Einwände gegen den Bebauungs- und Grünordnungsplan „Unterer Grasiger Weg“ der Stadt Bad Staffelstein. Eine Beteiligung der Stadt Scheßlitz im weiteren Verfahren ist nicht notwendig.