Sitzung: 20.10.2020 Stadtrat
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 15, pers. beteiligt: 19
Beschluss:
Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet
„Solarpark Burgellern“ beschlossen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Grundstücke mit der Flurnummer 829 und
842 der Gemarkung Burgellern.
Der Geltungsbereich ist in dem aktuell rechtskräftigen
Flächennutzungsplan der Stadt Scheßlitz als landwirtschaftliche Fläche
ausgewiesen. Es wird beschlossen, parallel eine Flächennutzungsplanänderung
durchzuführen und den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet
für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage darzustellen.
Ferner wird gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige
Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.