Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 15, pers. beteiligt: 19

Beschluss:

 

Auf Grund des § 2 Abs. 1 BauGB wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Solarpark Burgellern“ beschlossen. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst Teilflächen der Grundstücke mit der Flurnummer 829 und 842 der Gemarkung Burgellern.

 

Der Geltungsbereich ist in dem aktuell rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Scheßlitz als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Es wird beschlossen, parallel eine Flächennutzungsplanänderung durchzuführen und den Geltungsbereich nach § 11 Abs. 2 BauNVO als Sondergebiet für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage darzustellen.

 

Ferner wird gemäß § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung beschlossen.