Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 11, pers. beteiligt: 21

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit integrierten Grünordnungsplan „Solarpark Schweisdorf“.

 

Der Geltungsbereich umfasst die Fl.Nr. 424 in der Gemarkung Burgellern und die Fl.Nrn. 210, 277 und 274 in der Gemarkung Schweisdorf, südlich von Schweisdorf. Im Planungsumgriff ist auch der landwirtschaftliche Erschließungsweg zwischen Fl.Nr. 274 und Fl.Nr. 277 (Weg, die Nutzung bleibt erhalten).

 

Der Flächenumfang beträgt ca. 3,28 ha auf dem Flurstück 424, auf dem Flurstück 210 sind es ca. 2,87 ha, auf Flurstück 277 umfasst das Gebiet ca. 2,79 ha und ca 1,84 ha auf Fl.Nr. 274.

Der Flächennutzungsplan stellt im Bereich des Plangebietes Flächen für die Landwirtschaft sowie landwirtschaftliche Wege dar.

 

Ziel der Planung ist, dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen und dazu eine geeignete Fläche innerhalb eines „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“ zu nutzen.

 

Die Planungshoheit liegt bei der Stadt Scheßlitz. Mit dem zur Durchführung der Bauleitplanung beauftragten Planungsbüro Horak, Castell ist die Stadt Scheßlitz einverstanden. Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen. Für die Verwaltungstätigkeit der Stadt Scheßlitz werden entsprechende Kosten im städtebaulichen Vertrag festgelegt.

 

Der Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes ist ortsüblich bekanntzumachen (§2 Abs. 1 BauGB)


Abstimmungsvermerke:

Stadtrat Zillig hat für den Beschluss gestimmt.