Beschluss: Zur Kenntnis genommen

Beschluss:

 

A.           Stand des verfahrens

Für den erneuten Entwurf zum Bebauungsplan mit der Bezeichnung 1. Änderung Bebauungsplan „Brandäcker“ mit 1. Änderung Bebauungsplan „Bahnhof“ in der Fassung vom 18.02.2020 erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 10.03.2020 bis zum 14.04.2020 die erneute förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung. Dieser Bericht gibt das Ergebnis des erneuten Beteiligungsverfahrens wieder und wird - sofern notwendig - durch Beschlussvorschläge ergänzt.

B.           Erneute FÖRMLICHE ÖffentlichkeitsBETEILIGUNG

Sachverhalt:

Im Rahmen der erneuten förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

Kenntnisnahme:

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz nimmt zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen abgegeben wurden.

C.           Erneute FÖRMLICHE Träger- und Behördenbeteiligung, Keine Stellungnahmen abgegeben

Sachverhalt:

Von folgenden Behörden wurden keine Stellungnahmen abgegeben:

·      Regierung von Oberfranken, Bayreuth

·      Wasserwirtschaftsamt Kronach, Kronach

·      Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg, Dienststelle Bamberg

·      Kreisbrandrat, Hr. Ziegmann, Scheßlitz

Kenntnisnahme:

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz nimmt zur Kenntnis, dass von den vorgenannten Behörden keine Stellungnahmen abgegeben wurden.


D.           Erneute FÖRMLICHE Träger- und Behördenbeteiligung, Stellungnahmen abgegeben Ohne Einwände, Bedenken, Hinweise und/oder EmpfehlungeN

Sachverhalt:

Von folgenden Behörden und/oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Hinweise und/oder Empfehlungen abgegeben:

·      Landratsamt Bamberg, Bamberg, Fachbereiche Naturschutz und Bauleitplanung, Schreiben vom 01.04.2020

·      Regionaler Planungsverband „Oberfranken - West“, Bamberg, Schreiben vom 08.04.2020

Kenntnisnahme:

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz nimmt zur Kenntnis, dass seitens der vorgenannten Behörden und/oder sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Bedenken bestehen.

E.            Erneute FÖRMLICHE Träger- und Behördenbeteiligung, Stellungnahmen abgegeben mit Einwänden, Be-denken, Hinweisen und/oder Empfehlungen

1.   Landratsamt Bamberg, Schreiben vom 01.04.2020

1.1              Fachbereich (FB) Immissionsschutz

Sachverhalt:

Aus Sicht des Immissionsschutzes bestehen grundsätzlich keine Einwände.

Wegen der Nähe des Plangebietes zu den beiden Kläranlagen im Westen wird nochmals auf mögliche Geruchsbelästigungen im Plangebiet hingewiesen. Sensible Nutzungen sollten nach Möglichkeit einen größtmöglichen Abstand zu den Kläranlagen aufweisen. Zur Beurteilung der Erheblichkeit der Geruchsimmissionen sollten diese näher betrachtet werden.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz nimmt zur Kenntnis, dass gegen die vorgelegte Planung keine Einwände bestehen.

Auf die Kläranlage und auf davon ausgehende Emissionen wird in der Planbegründung hingewiesen (s. Ausführungen in 11.8.2 „Emissionen der städtischen Kläranlage“). Die Empfehlung zur Anordnung sensibler Nutz-ungen unter Wahrung eines größtmöglichen Abstandes wird in der Planbegründung ergänzt.

Zur Beurteilung der Erheblichkeit der Geruchsimmissionen stellt die Stadt Scheßlitz fest:

·           Laut der für den Bereich des Plangebietes relevanten Windrose des Deutschen Wetterdienstes kommt der Wind zum weit überwiegenden Teil aus Richtung Süden/Südwesten und nur zu einem kleinen Teil aus Richtung Norden/Nordosten, d. h. aus Richtung der Kläranlage. Das Plangebiet liegt östlich der Kläranlagen. Der aus Richtung Süden kommende Wind trägt dazu bei, dass sich potenzielle Geruchsemissionen nicht direkt/unmittelbar in das Plangebiet hinein ausbreiten werden, sondern von diesem in Richtung Norden weggetragen/verblasen werden.

·           Vorrangig bei Winden aus Richtung Südwesten liegt das Plangebiet im geruchstechnischen Abstrombereich der Kläranlage und ist dann Geruchsemissionen ausgesetzt.

·           Bei Winden aus Richtung Norden/Nordosten wiederrum liegt das Plangebiet gleichsam oberstromig der Kläranlagen und insofern räumlich/strategisch begünstigt.

·           Daher kann davon ausgegangen werden, dass das Plangebiet windtechnisch nicht mehr als 15 % der Jahresstunden in der Abstromrichtung der Kläranlage liegen wird.

·           Bereits derzeit befinden sich bebaute Flächen (inkl. Wohnnutzung, s. Bereich „Brandäcker“) im gleichen Abstand zur Kläranlage bzw. sogar näher, als künftig im Plangebiet zulässige neue Gebäude/Nutzungen. Geruchsbedingte Beschwerden aus den Siedlungsflächen im Umfeld der Kläranlage sind weder der Stadt Scheßlitz noch dem LRA Bamberg bekannt.

Im Ergebnis kann die Stadt Scheßlitz keinen ungelösten Konflikt bzw. keine unzumutbaren zukünftigen Belastungen erkennen. Die vorhergehenden Ausführungen werden der Vollständigkeit halber in die Planunterlagen integriert.

1.2              FB Wasserrecht

Sachverhalt:

Aus wasserrechtlicher/wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Eventuelle ergänzende Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes Kronach wären zu berücksichtigen.

Beschlussvorschlag:

Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz nimmt zur Kenntnis, dass gegen die vorgelegte Planung keine Bedenken bestehen. Das Wasserwirtschaftsamt Kronach wurde am Verfahren beteiligt, hat jedoch im Rahmen der erneuten förmlichen Behördenbeteiligung keine Stellungnahme abgegeben.