Sitzung: 19.05.2020 Stadtrat
Beschluss: Zur Kenntnis genommen
Beschluss:
A. Stand des
verfahrens
Für den erneuten Entwurf zum Bebauungsplan mit der Bezeichnung 1. Änderung Bebauungsplan „Brandäcker“ mit 1. Änderung Bebauungsplan „Bahnhof“ in der Fassung vom 18.02.2020 erfolgte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB in der Zeit vom 10.03.2020 bis zum 14.04.2020 die erneute förmliche Öffentlichkeits-, Träger- und Behördenbeteiligung. Dieser Bericht gibt das Ergebnis des erneuten Beteiligungsverfahrens wieder und wird - sofern notwendig - durch Beschlussvorschläge ergänzt.
B. Erneute FÖRMLICHE
ÖffentlichkeitsBETEILIGUNG
Sachverhalt:
Im Rahmen der erneuten
förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Stellungnahmen abgegeben.
Kenntnisnahme:
Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz nimmt
zur Kenntnis, dass keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
C. Erneute FÖRMLICHE Träger- und Behördenbeteiligung,
Keine Stellungnahmen abgegeben
Sachverhalt:
Von folgenden Behörden wurden keine Stellungnahmen abgegeben:
· Regierung von Oberfranken, Bayreuth
· Wasserwirtschaftsamt Kronach, Kronach
· Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bamberg, Dienststelle Bamberg
· Kreisbrandrat, Hr. Ziegmann, Scheßlitz
Kenntnisnahme:
Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz nimmt
zur Kenntnis, dass von den vorgenannten Behörden keine Stellungnahmen abgegeben
wurden.
D. Erneute FÖRMLICHE Träger- und Behördenbeteiligung,
Stellungnahmen abgegeben Ohne Einwände, Bedenken, Hinweise und/oder
EmpfehlungeN
Sachverhalt:
Von folgenden Behörden und/oder sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Hinweise und/oder Empfehlungen abgegeben:
· Landratsamt Bamberg, Bamberg, Fachbereiche Naturschutz und Bauleitplanung, Schreiben vom 01.04.2020
· Regionaler Planungsverband „Oberfranken - West“, Bamberg, Schreiben vom 08.04.2020
Kenntnisnahme:
Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz nimmt
zur Kenntnis, dass seitens der vorgenannten Behörden und/oder sonstigen Träger
öffentlicher Belange keine Bedenken bestehen.
E. Erneute FÖRMLICHE Träger- und Behördenbeteiligung,
Stellungnahmen abgegeben mit Einwänden, Be-denken, Hinweisen und/oder
Empfehlungen
1.
Landratsamt
Bamberg, Schreiben vom 01.04.2020
1.1 Fachbereich (FB) Immissionsschutz
Sachverhalt:
Aus
Sicht des Immissionsschutzes bestehen grundsätzlich keine Einwände.
Wegen
der Nähe des Plangebietes zu den beiden Kläranlagen im Westen wird nochmals auf
mögliche Geruchsbelästigungen im Plangebiet hingewiesen. Sensible Nutzungen
sollten nach Möglichkeit einen größtmöglichen Abstand zu den Kläranlagen
aufweisen. Zur Beurteilung der Erheblichkeit der Geruchsimmissionen sollten
diese näher betrachtet werden.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz nimmt zur
Kenntnis, dass gegen die vorgelegte Planung keine Einwände bestehen.
Auf die Kläranlage und auf davon ausgehende
Emissionen wird in der Planbegründung hingewiesen (s. Ausführungen in 11.8.2
„Emissionen der städtischen Kläranlage“). Die Empfehlung zur Anordnung
sensibler Nutz-ungen unter Wahrung eines größtmöglichen Abstandes wird in der
Planbegründung ergänzt.
Zur Beurteilung der Erheblichkeit der
Geruchsimmissionen stellt die Stadt Scheßlitz fest:
·
Laut der für den Bereich des Plangebietes
relevanten Windrose des Deutschen Wetterdienstes kommt der Wind zum weit
überwiegenden Teil aus Richtung Süden/Südwesten und nur zu einem kleinen Teil
aus Richtung Norden/Nordosten, d. h. aus Richtung der Kläranlage. Das
Plangebiet liegt östlich der Kläranlagen. Der aus Richtung Süden kommende Wind
trägt dazu bei, dass sich potenzielle Geruchsemissionen nicht
direkt/unmittelbar in das Plangebiet hinein ausbreiten werden, sondern von
diesem in Richtung Norden weggetragen/verblasen werden.
·
Vorrangig bei Winden aus Richtung Südwesten liegt
das Plangebiet im geruchstechnischen Abstrombereich der Kläranlage und ist dann
Geruchsemissionen ausgesetzt.
·
Bei Winden aus Richtung Norden/Nordosten wiederrum
liegt das Plangebiet gleichsam oberstromig der Kläranlagen und insofern
räumlich/strategisch begünstigt.
·
Daher kann davon ausgegangen werden, dass das
Plangebiet windtechnisch nicht mehr als 15 % der Jahresstunden in der
Abstromrichtung der Kläranlage liegen wird.
·
Bereits derzeit befinden sich bebaute Flächen
(inkl. Wohnnutzung, s. Bereich „Brandäcker“) im gleichen Abstand zur Kläranlage
bzw. sogar näher, als künftig im Plangebiet zulässige neue Gebäude/Nutzungen. Geruchsbedingte
Beschwerden aus den Siedlungsflächen im Umfeld der Kläranlage sind weder der
Stadt Scheßlitz noch dem LRA Bamberg bekannt.
Im Ergebnis kann
die Stadt Scheßlitz keinen ungelösten Konflikt bzw. keine unzumutbaren
zukünftigen Belastungen erkennen. Die vorhergehenden Ausführungen werden der
Vollständigkeit halber in die Planunterlagen integriert.
1.2 FB
Wasserrecht
Sachverhalt:
Aus
wasserrechtlicher/wasserwirtschaftlicher Sicht bestehen keine Bedenken. Eventuelle
ergänzende Auflagen des Wasserwirtschaftsamtes Kronach wären zu
berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Der Stadtrat der Stadt Scheßlitz nimmt zur
Kenntnis, dass gegen die vorgelegte Planung keine Bedenken bestehen. Das
Wasserwirtschaftsamt Kronach wurde am Verfahren beteiligt, hat jedoch im Rahmen
der erneuten förmlichen Behördenbeteiligung keine Stellungnahme abgegeben.