Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0, pers. beteiligt: 21

Beschluss:

 

Satzung zur Änderung der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 16.12.2009

 

Die Stadt Scheßlitz erlässt auf Grund der Art. 20a, 23, 32, 33, 34, 35, 88 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Änderungssatzung:

 

§ 1

 

§ 2 Absatz 1 Buchstabe c erhält folgende neue Fassung:

 

c) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und 6 weiteren Mitgliedern des Stadtrates.

 

§ 2 Absatz 2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung

 

Der Vorsitzende des in Absatz 1 Buchstabe c) genannten Ausschusses wird aus den Reihen des Stadtrats gewählt.

 

§ 3 Absätze 2 und 3 erhalten folgende neue Fassung:

 

(2) Die ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit als Entschädigung ein Sitzungsgeld von je 30 € für die notwendige Teilnahme an Sitzungen des Stadtrats oder eines Ausschusses.

 

(3) Stadtratsmitglieder, die Arbeiter oder Angestellte sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalles. Selbständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 30 € je volle Stunde für den entstandenen Verdienstausfall Montag bis Freitag von 07.00 bis 17.00 Uhr.

 

§ 2

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01. Mai 2020 in Kraft